Achtung, Hochspannung! Lebensgefahr!

Am Karsamstag, 23. April 2011, überquerte ein 17 Jahre alter Jugendlicher aus dem Landkreis Ebersberg gegen 23:45 Uhr mit einer Gruppe von etwa 15 Jugendlichen auf dem Weg zum S-Bahnhof Feldkirchen die dortigen Bahngleise. Alle kamen von einer Feier am Heimstettener See. Der Jugendliche stieg auf einen dort abgestellten Kesselwagen und kam in die Nähe der stromführenden Fahrleitung mit einer Nennspannung von 15.000 Volt. Er erlitt einen Stromschlag, den er nicht überlebte.


Bild: Aktion Münchner Fahrgäste

‚Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen, Freunden und Bekannten des getöteten Jugendlichen! Die Aktion Münchner Fahrgäste warnt aus diesem Anlaß eindringlich vor den Gefahren, die bei unbefugtem Betreten von Bahnanlagen oder Bahnfahrzeugen bestehen‘, so Andreas Nagel, Sprecher der Aktion Münchner Fahrgäste und Elektroingenieur.

Die Oberleitung bei der Eisenbahn wird im Bereich der Deutschen Bahn mit einer Spannung von 15.000 Volt (15 kV) betrieben. Allerdings gibt es auch Strecken mit einer Spannung von 25.000 Volt (zum Beispiel die Rübelandbahn und Strecken im europäischen Ausland). Bei diesen hohen Spannungen ist es nicht notwendig, daß die Leitung berührt wird. Unterschreitet man einen Abstand von 1,5 Metern, so kann sich ein Lichtbogen bilden und die Luft wird leitend. Die Folgen eines Stromschlages sind in den meisten Fällen tödlich. Unter und neben einer Fahrleitung muß ein Mindestabstand von 3 Metern, darüber von 4 Metern eingehalten werden. Es ist auch zu berücksichtigen, daß es nicht leicht ist, diesen Abstand immer korrekt abzuschätzen. Auch ‚Wasser‘ ist leitend, obwohl destilliertes Wasser ein Nichtleiter ist. Natürlich ist es auch verboten, Gleisanlagen als Unbefugter zu betreten oder Güterwagen zu besteigen.


Bild: Aktion Münchner Fahrgäste

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