Das VDV-Präsidium hat im Rahmen seiner Sitzung in Köln die Verkehrs- und Finanzpolitiker auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene zu einem Paradigmenwechsel zugunsten einer angemessenen Mitfinanzierung des ÖPNV aufgefordert. Dabei fordert der Verband von der Politik unter anderem die Einführung eines Rettungsgesetzes für die ÖPNV-Infrastruktur: Ein entsprechendes Gesetz könnte auf fünf Jahre angelegt sein und dafür Sorge tragen, dass zunächst der immense Investitionsstau von inzwischen rund drei Milliarden Euro bei der kommunalen ÖPNV-Infrastruktur abgebaut würde.
Für den Zeitraum 2013 bis 2017 müssten im Rahmen eines solchen Gesetzes nach VDV-Berechnungen jährlich 600 Millionen Euro zweckgebunden vom Bund auf die Länder übertragen werden. Diese Summe könnte beispielsweise aus den aktuell deutlichen Mehreinnahmen des Bundes aus der Mineralölsteuer finanziert werden. Aus Sicht des Verbandes wäre dieses Gesetzes ohne Grundgesetzänderung umsetzbar.
„Unsere Branche hat in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen zur Senkung ihrer Kosten unternommen. Mit einem aktuellen Kostendeckungsgrad von durchschnittlich 77 % setzen wir international einen herausragend positiven Benchmark. Trotz dieser Erfolge können wir ohne eine langfristig gesicherte und angemessen dotierte Mitfinanzierung aus öffentlichen Kassen die hohe Qualität des ÖPNV alleine nicht aufrechterhalten. Vor allem für den Abbau des Sanierungsstaus brauchen wir eine gesetzliche Lösung wie das ÖPNV-Infrastrukturrettungsgesetz‘, erklärt VDV-Präsident Jürgen Fenske.
Zusätzlich zum ÖPNV-Infrastrukturrettungsgesetz fordert der VDV die Schaffung eines Gesetzes zu Sicherung der Nahverkehrsinfrastruktur, um die Deckungslücke für laufende ÖPNV-Erneuerungsinvestitionen von jährlich 330 Millionen Euro dauerhaft zu schließen. Und auch für die Finanzierung der nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastruktur muss es nach Meinung des Verbandes endlich eine gesetzlich verlässliche und zukunftsfähige Lösung geben. „Die mehreren Tausend Kilometer nichtbundeseigener Eisenbahninfrastruktur sind inzwischen ein zentraler Bestandteil des deutschen Gesamtschienennetzes. Also muss sich der Bund auch an der Finanzierung dieser Infrastruktur beteiligen, zum Beispiel mit einem Teil aus der jährlich von der Deutschen Bahn an den Bund zu zahlenden Dividende. Das wäre sachlogisch, denn dadurch würde Schiene Schiene finanzieren, ganz im Sinne der geschlossenen Finanzierungskreisläufe von Verkehrsträgern, die Bundesverkehrsminister Ramsauer eingeführt hat‘, so Fenske.
In vier weiteren konkreten Einzelforderungen richtet sich der Branchenverband an Bund und Länder:
1. Der VDV unterstützt die Forderung der Länder, die Entflechtungsmittel für 2014 bis 2019 für den Neu- und Ausbau der kommunalen Verkehrsinfrastruktur von heute jährlich 740 Millionen Euro für den ÖPNV festzulegen. Kumuliert mit dem Bedarf im Straßenbau ergibt sich somit ein Mittelbedarf von rund 1,96 Milliarden Euro pro Jahr.
2. Der Bund ist in der Pflicht, die Finanzierungslücke bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen zu schließen. Hierzu ist jährlich ein Betrag von 150 Millionen Euro erforderlich. Für die regionale Eisenbahninfrastruktur ist eine einheitliche und eigentümerunabhängige Finanzierungsgrundlage auf der Basis verkehrsfunktionaler Kriterien zu schaffen.
3. Die Dotierung der Regionalisierungsmittel für den Zeitraum 2015 – 2030 ist gemäß der bevorstehenden gutachtlichen Bedarfsermittlung festzulegen. Wegen der erheblichen Kostenentwicklung ist die Dynamisierung der Mittel auf mindestens 2,5 % anzuheben. Eine Umverteilung der Regionalisierungsmittel hin zu Aufgabenträgern, die erheblichen Mehrbedarf nachweisen können, kann im Umfang der Dynamisierung der Mittel erfolgen.
4. Darüber hinaus ist eine bedarfsgerechte Ersatzfinanzierungsquelle für das wegfallende Entflechtungsgesetz und das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vorzusehen.
„Die Politik darf die Erfolge und die Leistungsfähigkeit des deutschen Nahverkehrs in Bund-Länder-Verhandlungen oder durch Untätigkeit aufs Spiel setzen. Es gibt im Grundgesetz klare Regelungen, dass die Entflechtungsmittel angemessen und erforderlich sein müssen, hierauf muss der Gesetzgeber Antworten finden, und zwar heute und nicht übermorgen‘, so Fenske abschließend.