Arbeitsgericht bestätigt Grundrechte der Lokführer

Auch die zweite Instanz, das hessische Oberlandesgericht, hat am 7. November 2014 in Frankfurt sowohl die Rechtmäßigkeit als auch die Verhältnismäßigkeit des Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) bei der Deutschen Bahn (DB) bestätigt. Am Tag davor hatte das bereits das Arbeitsgericht Frankfurt beschlossen.

„Damit ist die DB mit ihrer einstweiligen Verfügung kläglich gescheitert, die Freiheitsrechte der GDL-Mitglieder mit Füßen zu treten. Das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit ist unteilbar und unterliegt keinesfalls der Verfügungsgewalt der DB‘, sagte dazu der GDL-Bundesvorsitzender Claus Weselsky.

Das DB-Management hat aufgrund der Streiks der GDL bisher rund 200 Millionen Euro verbrannt. Das ist weit mehr, als die kompletten GDL-Forderungen für mehrere Jahre gekostet hätten. Außerdem hat sie Millionen Kunden vergrault und nicht zuletzt die ehrenwerten Berufe des Zugpersonals maßlos diskreditiert und die Öffentlichkeit gegen sie aufgebracht.

Trotz alledem ist die GDL als Geste der Versöhnung bereit, der DB entgegenzukommen. Sie wird den Streik schon am Samstag um 18 Uhr beenden und damit auch die Feiern zur Deutschen Einheit nicht beeinträchtigen. Ursprünglich hatte der Arbeitskampf noch 34 Stunden länger dauern sollen, bis Montagmorgen. Es war die freie Entscheidung der GDL zum Wohle der Bahnkunden, den Streik zu begrenzen.

Weselsky sagte: ‚Die DB hat mit ihrer beinharten Haltung immer nur Arbeitskämpfe provoziert und sich niemals Gedanken um ihre Kunden gemacht, stattdessen hat sie in den Medien Krokodilstränen vergossen.‘ Außerdem hat die GDL schon immer Kompromisse bei den Inhalten in den Tarifverhandlungen signalisiert. Sie wird möglichst viele Schnittmengen für die Einbindung des gesamten Zugpersonals in die bereits vorhandenen GDL-Tarifstrukturen zulassen. Weselsky: „Wir werden das Rad nicht neu erfinden müssen, denn die bisherigen Strukturen unserer Tarifverträge sind wirksam für den Wettbewerbsmarkt der Eisenbahnverkehrsunternehmen und geeignet, auch sämtliche GDL-Mitglieder darin abzubilden.‘ Auch bei den Arbeitszeit- und Entgeltforderungen sind faire Kompromisse möglich. Das einzige, was die GDL nicht geduldet hat und nicht duldet, ist, dass der Arbeitgeber bestimmt, mit welcher Gewerkschaft er letztendlich die Tarifverträge für GDL-Mitglieder schließt.

Das gesamte Zugpersonal hat eine starke Gewerkschaft verdient Die GDL fordert Tarifverhandlungen für ihre rund 19.000 Mitglieder des Zug-personals in den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) der DB.

Das sind mehr als 51 Prozent der dortigen 37.000 Lokführer, Zugbegleiter, Bordgastronomen, Disponenten, Ausbilder/Instruktoren und Lokrangierführer. Deren Arbeitsbedingungen müssen dringend verbessert werden. Die Ruhetagsregelungen müssen erweitert und die Überstunden begrenzt werden. Außerdem fordert die GDL fünf Prozent mehr Entgelt bei einem Nettolohn von 1.750 Euro für Lokführer und 1.300 Euro für Zugbegleiter nach 20 Jahren Berufserfahrung und guten Gewinnen des Unternehmens. GDL-Bundesvorsitzender:

„Das Zugpersonal hat eine starke Gewerkschaft, ist solidarisch untereinander und verdient gute Schutzbestimmungen im Wettbewerbsmarkt der Eisenbahnverkehrsunternehmen.‘

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